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Kontakt

Ingenieurbüro Reincke GmbH
Schonenfahrerstraße 5
18057 Rostock
0381 - 444 44 70
info@ingbuero-reincke.de

Nachweis gemäß EnEV

  • Grundlage für die Ausstellung von Energieausweisen ist die Energieeinsparverordnung EnEV 2009/2014, welche die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten, Modernisierungen, Umbau, Ausbau und Erweiterung von Wohn- und Nichtwohngebäuden regelt.

Arbeitsschritte zum Energieausweis

  • Zonierung des Gebäudes und Festlegung der jeweiligen Nutzungsrandbedingungen
  • Bestimmung der Transmissionswärmeverluste über die Gebäudehülle
    (opake und transparente Bauteile)
  • Ermittlung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung zur Bestimmung des Jahresprimärenergiebedarfs des Gebäudes.
  • Bilanzierung der genutzten Energieträger (insbesondere für Strom und Wärme)
  • Nachweis des winterlichen und sommerlichen Wärmeschutzes
  • Nachweis des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetzes EEWärmeG

Berücksichtigung von Wärmebrücken

  • Wärmebrücken sind lokale wärmetechnische Schwachstellen in der Gebäudehülle und müssen bei der Energieausweis-Erstellung berücksichtigt werden.
  • Eine detaillierte Wärmebrückenberechnung mithilfe geeigneter Simulationssoftware kann die Transmissionswärmeverluste bei der Bilanzierung um bis zu 20% senken und die Energiebilanz des Gebäudes erheblich verbessern.

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