Nachweis gemäß EnEV
- Grundlage für die Ausstellung von Energieausweisen ist die Energieeinsparverordnung EnEV 2009/2014, welche die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten, Modernisierungen, Umbau, Ausbau und Erweiterung von Wohn- und Nichtwohngebäuden regelt.
Arbeitsschritte zum Energieausweis
- Zonierung des Gebäudes und Festlegung der jeweiligen Nutzungsrandbedingungen
- Bestimmung der Transmissionswärmeverluste über die Gebäudehülle
(opake und transparente Bauteile) - Ermittlung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung zur Bestimmung des Jahresprimärenergiebedarfs des Gebäudes.
- Bilanzierung der genutzten Energieträger (insbesondere für Strom und Wärme)
- Nachweis des winterlichen und sommerlichen Wärmeschutzes
- Nachweis des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetzes EEWärmeG
Berücksichtigung von Wärmebrücken
- Wärmebrücken sind lokale wärmetechnische Schwachstellen in der Gebäudehülle und müssen bei der Energieausweis-Erstellung berücksichtigt werden.
- Eine detaillierte Wärmebrückenberechnung mithilfe geeigneter Simulationssoftware kann die Transmissionswärmeverluste bei der Bilanzierung um bis zu 20% senken und die Energiebilanz des Gebäudes erheblich verbessern.