• 03.jpg
  • 1.jpg
  • 5.jpg
  • 7.jpg
  • 4.jpg
  • 3.jpg
  • 01.jpg
  • 08.jpg
  • 8.jpg
  • 07.jpg
  • 2.jpg
  • 02.jpg
  • 6.jpg
  • 04.jpg
  • 06.jpg

Kontakt

Ingenieurbüro Reincke GmbH
Schonenfahrerstraße 5
18057 Rostock
0381 - 444 44 70
info@ingbuero-reincke.de

Nachweis gemäß EnEV

  • Grundlage für die Ausstellung von Energieausweisen ist die Energieeinsparverordnung EnEV 2009/2014, welche die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten, Modernisierungen, Umbau, Ausbau und Erweiterung von Wohn- und Nichtwohngebäuden regelt.

Arbeitsschritte zum Energieausweis

  • Zonierung des Gebäudes und Festlegung der jeweiligen Nutzungsrandbedingungen
  • Bestimmung der Transmissionswärmeverluste über die Gebäudehülle
    (opake und transparente Bauteile)
  • Ermittlung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung zur Bestimmung des Jahresprimärenergiebedarfs des Gebäudes.
  • Bilanzierung der genutzten Energieträger (insbesondere für Strom und Wärme)
  • Nachweis des winterlichen und sommerlichen Wärmeschutzes
  • Nachweis des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetzes EEWärmeG

Berücksichtigung von Wärmebrücken

  • Wärmebrücken sind lokale wärmetechnische Schwachstellen in der Gebäudehülle und müssen bei der Energieausweis-Erstellung berücksichtigt werden.
  • Eine detaillierte Wärmebrückenberechnung mithilfe geeigneter Simulationssoftware kann die Transmissionswärmeverluste bei der Bilanzierung um bis zu 20% senken und die Energiebilanz des Gebäudes erheblich verbessern.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.