Planungs- und Beratungsleistungen in Anlehnung der Leistungsphasen nach HOAI 1 - 4
Grundlagenermittlung
- Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe
- Klären der Zieldefinition für die Fassadenplanung mit dem Auftraggeber und dem Planer bzw. den Planern, insbesondere in technisch und wirtschaftlichen Grundsatzfragen
Vorplanung
- Klären und sammeln der wesentlichen funktionalen, statischen, konstruktiven, technischen und bauphysikalischen Vorgänge und Randbedingungen
Entwurfsplanung
- Fachtechnisches Durcharbeiten und Ergänzen des Planungskonzeptes hinsichtlich der Realisierbarkeit und Genehmungsfähigkeit, Kosten und Wirtschaftlichkeit
- Beratung bei der Erarbeitung des Planungskonzeptes
- Ausarbeitung technischer Lösungsvorschläge durch Skizzen unter Berücksichtigung architektonischer-, technischer- und bauphysikalischer Anforderungen
Genehmigungsplanung
- Mitwirkende Beratung des Auftraggebers und des Planers / der Planer bei den Verhandlungen mit den Behörden über die Genehmungsfähigkeit in allen Fragen, die die Fassade betreffen
- Mitwirkende Beratung bei der Beantragung der Zustimmung im Einzelfall (ZIE)
Weitere Informationen
1.1 Ermittlung der möglichen Konstruktionssysteme
Durch die Untersuchung von verschiedenen Konstruktionssystemen kann eine für dieses Bauvorhaben optimale Fassadenkonstruktion ermittelt werden. Dabei müssen im Vorfeld folgenden Bedingungen - nach Wichtigkeit präzisiert werden:
Anforderungen an den Schallschutz
Als feststehende Parameter müssen die Anforderungen Transmissionsschall, Längsschalldämmung geschoßübergreifend und Längsschall zwischen den Büroräumen- auch mit erhöhten Anforderungen definiert werden.
Anforderungen an den Wärmeschutz
Das Gebäude muss die Anforderungen der EnEV erfüllen. Dazu müssen U-Werte für alle Bereiche der Außenhaut definiert werden. Dabei ist auf eine wirtschaftliche Ergänzung zwischen tranzparenten und geschlossenen Bereichen zu achten. Die Forderung nach den derzeit maximalmöglichen Uw-Werten bei den Fassadenkonstruktionen führt oftmals zu kostenintensiven Lösungen, obwohl mit der Bestimmung der Dämmschichtqualität und der Dämmschichtdicke in den geschlossenen Bereichen in der Energiebilanz das Gleiche erzielt werden kann.
Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes stellt sich nach den gültigen Bestimmungen oftmals praxisfremd dar. Die Gründe hierfür liegen in der theoretischen Betrachtung der Eingangsgrößen. Da mit diesem Nachweis jedoch die entscheidenen Parameter für die Fassadenkonstruktion festgelegt werden, ist hier eine intensive Abstimmung mit der Haustechnik, der Bauphysik und dem Bauherren notwendig. Durch sachkundige Erläuterungen einzelner Ergebnisse kann der Bauherr in die Lage versetzt werden, Entscheidungen zu treffen, die für den Aufbau und die Optik der Fassadenkonstruktion entscheidend sind und trotzdem die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes berücksichtigen. Mit dem Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes wird der für ein etwaiges Sonnenschutzglas maßgebliche g-Wert bestimmt. Dieser Wert bestimmt die Abminderung der Sonnenenergiestrahlung durch die Gläser. Da mit diesem Wert auch die Lichttransmission verringert wird (Lichttransmission = Lichteinfall), muss hier besonders gründlich das Optimum gefunden werden.Weitere Faktoren, wie außenliegender Sonnenschutz, innerer Blendschutz und stationärer Sonnenschutz sind die Möglichkeiten um ein Gesamtkonzept zu erstellen.
Architektonische Vorgaben
Die hauptsächlichen Gestaltungsvorgaben müssen präzisiert werden, um die notwendigen Funktionen und die gewünschte Gestaltung bei Einhaltung des Kostenrahmens ermöglichen zu können.
Dabei sind Ansichtsbreiten, Rasterung und Struktur der Glaselemente, Material und Farben nach Wertigkeit vorzugeben.
Zusammenhang zwischen Haustechnik und Fassade
In mehreren Bauvorhaben wurden Fassadenlösungen umgesetzt, die in der Komplexität auch Heizung, Lüftung und Energieversorgung in den Fassadenmodulen berücksichtigen. Entscheidend bei diesen Betrachtungen sind jeweils die Gesamtkosten und die Gesamtfunktion des Gebäudes.
Betrachtung des möglichen Montagezeitraumes
Die zur Verfügung stehende Montagezeit ist auch ein entscheidendes Kriterium für die Wahl eines Konstruktionssystems.
1.2 Ermittlung des Platzbedarfes / Festlegen der Konstruktionstiefe
Durch die Wahl des Konstruktionssystems können Außenkanten der Verglasung, Außenkanten der Konstruktion und die Geometrie des Rohbaus festgelegt werden. Dabei sind die Anforderungen des Brandschutzes und des Schallschutzes zu beachten.
1.3 Statische Vordimensionierung, Betrachtung der Rohbauverformungen
Anhand der Rasterbreiten- höhen werden die Profiltiefen ermittelt. Um die Anssichtsbreiten abschließend dimensionieren zu können, sind Betrachtungen hinsichtlich der maximalen Verformung der auskragenden Bauteile erforderlich.
1.4 Berücksichtigung der brandschutztechnischen Anforderungen bei der Fassadenkonstruktion
Hinsichtlich der Anforderungen des Brandschutzes sind mit den Behörden Abstimmungen zu treffen, um eine Sicherheit in der Planung und Ausführung zu erreichen.
1.5 Prüfung von baurechtlichen Anforderungen
Alle möglichen baurechtlichen Anforderungen müssen so berücksichtigt werden, dass das Gesamtkonzept der Fassade funktional erfüllbar ist.